Stadtentwicklung
Gütersloh-Blankenhagen

STADTENTWICKLUNG

BLANKENHAGEN

Blankenhagen im Überblick

Der Stadtteil Blankenhagen umfasst einen verdichteten Siedlungsbereich, der von Grün- und Freiräumen umgeben ist. Zentrale Infrastruktureinrichtungen sind der für die Nahversorgung wichtige Combi-Markt, das Internationale Kinderzentrum AKSOM, das Bürgerzentrum Lukas, die städtische Grundschule und der Sportplatz. Die Infrastruktur ist vor allem im Bereich Gesundheit und Einzelhandel lückenhaft. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt auch mit Blick auf die besondere soziale Struktur ein integriertes Handlungskonzept aufgestellt, um den Stadtteil fit für die Zukunft zu machen. Informieren Sie sich auf dem Stadtteilrundgang über die Projekte und Fördermöglichkeiten auch für private Stadtteilakteure und Eigentümer:innen. Machen Sie mit!

Abgrenzung Städtebaufördergebiet

Aus dem Projekt

Gelungenes Muttertagsfest

Am Samstag den 14.05.2022 fand in Gütersloh-Blankenhagen das Muttertagsfest statt. Dies wurde in einer Kooperation des Bürgerzentrums Lukas und der Stadtteilarbeit Blankenhagen e.V. geplant und

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Handlungsfelder

Soziale Infrastruktur & Versorgung

Zusammenleben, Integration & Identifikation

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Öffentlicher Raum

Nutzungsvielfalt, Stärkung & Aufwertung

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Städtebauliches Erscheinungsbild

Gebäudesanierung & Wohnumfeld

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Quartiers-
management

Vernetzung, Integration & Öffentlichkeitsarbeit

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Virtueller Stadtteilrundgang

Fördermöglichkeiten

Gestalten Sie mit!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Stadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Gütersloh über die Profilierung und Standortaufwertung an der Aufwertung privater Freiflächen zur Attraktivitätssteigerung des Stadtumbaugebietes und an der Aufwertung des Stadtbildes.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier.

Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren Hofflächen:

  • Entsiegelung und Begrünung vormals befestigter Flächen inkl. Schottergärten und Garagenhöfen (Schaffung von nichtöffentlichen Grün- und Gartenflächen)
  • Herrichtung oder Instandsetzung von Vorgartenflächen (nur mehrjährige und winterharte Pflanzen
  • Rückbau untergeordneter baulicher Anlagen (Schuppen, Garagen, Mauern etc.)
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit zum Gebäude, sofern diese unmittelbar an den öffentlichen Raum angrenzen (Barrierefreiheit / -reduzierung)
  • Austausch oder Instandsetzung von nicht mit KFZ befahrbaren Flächen bei gleichzeitiger optischer Aufwertung

Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen:

  • Austausch oder Instandsetzung von Einfriedungen und Stützmauern bei gleichzeitiger optischer Aufwertung (mind. 0,70 m Höhe; max. 2.00 m Endhöhe; heimische Arten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt an Kreuzungsbereichen und Ausfahrten die Höhe von 0,70 m Höhe)
  • Pflanzung einer Hecke (mind. 0,70 m Höhe; max. 2.00 m Endhöhe; heimische Arten. Aus Gründen der Verkehrssicherheit gilt an Kreuzungsbereichen und Ausfahrten die Höhe von 0,70 m Höhe)

Förderfähig sind Bau- und Baunebenkosten (Kosten für erforderliche fachliche Planung, Beratung und Betreuung, nicht aber Verwaltungs-, Finanzierungs- oder Rechtsbeistandskosten).

Die gleichzeitige Förderung mehrerer Einzelmaßnahmen ist zulässig.

Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung (verlorener Zuschuss) gewährt. Bezuschusst werden können Ausgaben für die im oberen Abschnitt genannten Maßnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf

  • 10.000,00 EUR bei Hofflächen- und Rückbaumaßnahmen
  •  5.000,00 EUR bei Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 EUR beträgt. Eine Förderung oberhalb der Wertgrenzen ist möglich, wenn die Durchführung einer Standortaufwertungsmaßnahme im besonderen Interesse der Stadt Gütersloh liegt. Jedoch soll auch bei Vorliegen eines besonderen städtebaulichen Interesses die Gesamtförderung auf einem Grundstück den Höchstbetrag von 20.000,00 EUR nicht überschreiten. In diesem Falle sind die Zuschüsse für die einzelnen Fördergegenstände anteilig zu reduzieren.​

  • Eigentümer:innen
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie für die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rückwirkende Begünstigung nicht möglich ist.

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Gütersloh beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Sie können die DSK oder die Stadt Gütersloh gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen Maßnahmen mit einem Förderantrag  zu beantragen.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt Gütersloh wenden, selbstverständlich kostenlos.

Unsere Stadt soll schöner werden! Helfen Sie mit!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden in Blankenhagen fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Blankenhagen über den Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Gütersloh zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

Förderfähige Maßnahmen (Fördergegenstände) nach diesen Richtlinien sind folgende Maßnahmen in bürgerschaftlicher Trägerschaft:

  • Stadtfeste
  • Mitmachaktionen
  • Workshops
  • Wettbewerbe
  • Imagekampagnen
  • Kunstausstellungen
  • Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raumes (z.B. Kunstobjekte)
  • Sonstige kreative Maßnahmen, die zur Belebung und Attraktivitätssteigerung des Stadtteils beitragen

Zuwendungsempfänger können folgende natürliche und juristische Personen sein:

  • Bewohner:innen
  • Unternehmer:innen mit Sitz im Stadtumbaugebiet
  • Vereine und Bürgerinitiativen
  • Gemeinnützige Träger
  • Öffentliche und private Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Förderfähig sind folgende Kostenarten:

  • Sachkosten
  • Honorarkosten bis zu einer Höchstgrenze von 18,- EUR/Std. (zzgl. USt)
  • Investitionsgüter, die überwiegend im Handlungsgebiet zum Einsatz kommen und auch nach Projektende dort verbleiben.

Anträge können schriftlich an die Stadt Gütersloh gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Gütersloh helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 100,00 EUR beträgt (Bagatellgrenze). Der Zuschuss darf einen Betrag von 2.000 EUR pro Maßnahme nicht übersteigen. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine Durchführung der Maßnahme im besonderen städtischen Interesse liegt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Verfügungsfonds entschließen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.

Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.

 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Gütersloh ausgestellt.

Die Stadt Gütersloh stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Die Mittel werden durch ein Vergabegremium, welches sowohl mit Vertretern der Bürgerschaft als auch der Stadt Gütersloh und deren Beauftragten besetzt ist, nach pflichtgemäßem Ermessen vergeben, sofern der Förderbetrag 500,- EUR überschreitet. Über darunterliegende Förderbeträge entscheidet die Stadtverwaltung im pflichtgemäßen Ermessen. In dem Vergabegremium sind acht Bürgerinnen und Bürger, die einen Querschnitt der Interessen im Gütersloher Stadtumbaugebiet abdecken, und zwei Vertreter:innen der Stadt bzw. deren Beauftragte vertreten.

Das Vergabegremium wird durch die Stadt Gütersloh zusammengestellt.

Kontakt

Stadt Gütersloh

Timon Helfberend
Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh
05241 82-2966

timon.helfberend@guetersloh.de

DSK Stadtentwicklung

Oliver Engelhardt
Mittelstraße 55, 33602 Bielefeld
0521 584864-33

oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de

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Soziale Infrastruktur und Versorgung

  • Förderung des Zusammenlebens
  • Förderung der Integration und der Identifikation mit dem Stadtteil
  • Schaffung von Raum für Aktivitäten sowie Ausbau der Netzwerkarbeit einzelner Akteure

Handlungsfeld Öffentlicher Raum

  • Nutzung von Außenflächen zwischen den Gebäuden
  • Stärkung und Attraktivierung des öffentlichen Raums 
  • Aufwertung bestehender Spielflächen und Fußwegeverbindungen

Städtebauliches Erscheinungsbild

  • Aufwertung des direkten Gebäudeumfelds
  • Erhöhung der Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität
  • (Energetische) Sanierung der Gebäudebestände

Quartiersmanagement

  • Unterstützung und Förderung von ehrenamtlichem Engagements
  • Aufstellung eines professionellen Vor-Ort-Managements
  • Anlaufstelle für Integration von Geflohenen in die Akteurslandschaft vor Ort