Blankenhagen feiert toll besuchtes Stadtteilfest
Das Motto: âVielfalt ist unsere StĂ€rke!â Ein herbstlich geschmĂŒckter Heuwagen am Rand der BrockhĂ€ger StraĂe hat am vergangenen Freitag den Weg zum Stadtteilfest in Blankenhagen
Der Stadtteil Blankenhagen umfasst einen verdichteten Siedlungsbereich, der von GrĂŒn- und FreirĂ€umen umgeben ist. Zentrale Infrastruktureinrichtungen sind der fĂŒr die Nahversorgung wichtige Combi-Markt, das Internationale Kinderzentrum AKSOM, das BĂŒrgerzentrum Lukas, die stĂ€dtische Grundschule und der Sportplatz. Die Infrastruktur ist vor allem im Bereich Gesundheit und Einzelhandel lĂŒckenhaft. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt auch mit Blick auf die besondere soziale Struktur ein integriertes Handlungskonzept aufgestellt, um den Stadtteil fit fĂŒr die Zukunft zu machen. Informieren Sie sich auf dem Stadtteilrundgang ĂŒber die Projekte und Fördermöglichkeiten auch fĂŒr private Stadtteilakteure und EigentĂŒmer:innen. Machen Sie mit!
Das Motto: âVielfalt ist unsere StĂ€rke!â Ein herbstlich geschmĂŒckter Heuwagen am Rand der BrockhĂ€ger StraĂe hat am vergangenen Freitag den Weg zum Stadtteilfest in Blankenhagen
Am 23.09.2022 lĂ€dt der GĂŒtersloher Stadtteil Blankenhagen von 15 bis 20 Uhr auf den FlĂ€chen der Grundschule zu einem Fest ein. Das Motto lautet “Vielfalt
Mit dem Haus- und HofflĂ€chenprogramm wurde ein Förderprogramm zur StĂ€rkung des GĂŒtersloher Stadtteils Blankenhagen initiiert. Mit Hilfe des Programms können EigentĂŒmer:innen, Erbbauberechtigte und Personen mit
Am Samstag den 14.05.2022 fand in GĂŒtersloh-Blankenhagen das Muttertagsfest statt. Dies wurde in einer Kooperation des BĂŒrgerzentrums Lukas und der Stadtteilarbeit Blankenhagen e.V. geplant und
Gestalten Sie mit!
Ăffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Stadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt GĂŒtersloh ĂŒber die Profilierung und Standortaufwertung an der Aufwertung privater FreiflĂ€chen zur AttraktivitĂ€tssteigerung des Stadtumbaugebietes und an der Aufwertung des Stadtbildes.
Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen mĂŒssen, erfahren Sie hier.
Herrichtung und Gestaltung von öffentlich einsehbaren HofflÀchen:
Herrichtung und Gestaltung von Einfriedungen:
FörderfĂ€hig sind Bau- und Baunebenkosten (Kosten fĂŒr erforderliche fachliche Planung, Beratung und Betreuung, nicht aber Verwaltungs-, Finanzierungs- oder Rechtsbeistandskosten).
Die gleichzeitige Förderung mehrerer EinzelmaĂnahmen ist zulĂ€ssig.
Die Förderung im Rahmen dieser Richtlinie wird als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung (verlorener Zuschuss) gewĂ€hrt. Bezuschusst werden können Ausgaben fĂŒr die im oberen Abschnitt genannten MaĂnahmen bis zu einer Höhe von maximal 50 % der als förderfĂ€hig anerkannten Kosten. Der Zuschuss ist begrenzt auf
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 500,00 EUR betrĂ€gt. Eine Förderung oberhalb der Wertgrenzen ist möglich, wenn die DurchfĂŒhrung einer StandortaufwertungsmaĂnahme im besonderen Interesse der Stadt GĂŒtersloh liegt. Jedoch soll auch bei Vorliegen eines besonderen stĂ€dtebaulichen Interesses die Gesamtförderung auf einem GrundstĂŒck den Höchstbetrag von 20.000,00 EUR nicht ĂŒberschreiten. In diesem Falle sind die ZuschĂŒsse fĂŒr die einzelnen FördergegenstĂ€nde anteilig zu reduzieren.â
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Eine rĂŒckwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dĂŒrfen, auch eine Beauftragung der ausfĂŒhrenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schlieĂen eine Förderung allerdings nicht aus.
Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.
Die Arbeiten mĂŒssen von einem Fachbetrieb ausgefĂŒhrt werden. Sollten Sie die Arbeiten dennoch selbst vornehmen wollen, können Sie fĂŒr die Materialkosten von der Förderung profitieren. Beachten Sie bitte, dass auch in diesem Fall eine rĂŒckwirkende BegĂŒnstigung nicht möglich ist.
Die Förderung wird ĂŒber einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt GĂŒtersloh beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie KostenvoranschlĂ€ge, EigentĂŒmernachweis und Ă€hnliches beizufĂŒgen. Sie können die DSK oder die Stadt GĂŒtersloh gerne ansprechen und wir helfen Ihnen kostenlos bei der Zusammenstellung der Unterlagen und der Beantragung.
Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne, alle notwendigen MaĂnahmen mit einem Förderantrag zu beantragen.
Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die DSK oder die Stadt GĂŒtersloh wenden, selbstverstĂ€ndlich kostenlos.
Unsere Stadt soll schöner werden! Helfen Sie mit!
Ihnen fĂ€llt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden in Blankenhagen fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen fĂŒr Projekte wie Kunstaktionen, BegrĂŒnung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfĂ€llt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee fĂŒr Blankenhagen ĂŒber den VerfĂŒgungsfonds.
Der VerfĂŒgungsfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt GĂŒtersloh zahlen fĂŒr jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den VerfĂŒgungsfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.
FörderfĂ€hige MaĂnahmen (FördergegenstĂ€nde) nach diesen Richtlinien sind folgende MaĂnahmen in bĂŒrgerschaftlicher TrĂ€gerschaft:
ZuwendungsempfĂ€nger können folgende natĂŒrliche und juristische Personen sein:
FörderfÀhig sind folgende Kostenarten:
AntrĂ€ge können schriftlich an die Stadt GĂŒtersloh gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa ĂŒber Angebotsabfragen, beizufĂŒgen. Die DSK und die Stadt GĂŒtersloh helfen Ihnen gerne weiter.
Eine rĂŒckwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschlieĂt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn der Zuschuss mindestens 100,00 EUR betrĂ€gt (Bagatellgrenze). Der Zuschuss darf einen Betrag von 2.000 EUR pro MaĂnahme nicht ĂŒbersteigen. Eine Förderung oberhalb dieser Wertgrenze erfolgt nur, wenn eine DurchfĂŒhrung der MaĂnahme im besonderen stĂ€dtischen Interesse liegt.
Sofern Sie sich fĂŒr eine finanzielle Beteiligung am VerfĂŒgungsfonds entschlieĂen, können Sie diese als Spende steuerlich geltend machen.
Zuwendungen fĂŒr Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, KriminalprĂ€vention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bĂŒrgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnĂŒtziger, mildtĂ€tiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden.
 Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt GĂŒtersloh ausgestellt.
Die Stadt GĂŒtersloh stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.
Die Mittel werden durch ein Vergabegremium, welches sowohl mit Vertretern der BĂŒrgerschaft als auch der Stadt GĂŒtersloh und deren Beauftragten besetzt ist, nach pflichtgemĂ€Ăem Ermessen vergeben, sofern der Förderbetrag 500,- EUR ĂŒberschreitet. Ăber darunterliegende FörderbetrĂ€ge entscheidet die Stadtverwaltung im pflichtgemĂ€Ăen Ermessen. In dem Vergabegremium sind acht BĂŒrgerinnen und BĂŒrger, die einen Querschnitt der Interessen im GĂŒtersloher Stadtumbaugebiet abdecken, und zwei Vertreter:innen der Stadt bzw. deren Beauftragte vertreten.
Das Vergabegremium wird durch die Stadt GĂŒtersloh zusammengestellt.
Stadt GĂŒtersloh
DSK Stadtentwicklung
oliver.engelhardt@dsk-gmbh.de